AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MHO-Stiftung Unternehmen folgend kurz „MHO“ genannt.



Stand: 06.03.2012

 

§1 MHO-Mitgliedschaft

MHO
-Mitgliedschaften sind lebendige Mitgliedschaften. Sie haben sich mit ihren kompletten Kontaktdaten (siehe „Mein Konto“) bei der MHO online registriert. Mit der Anforderung der MHO-Mitgliedschaft ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

Mit Zahlungseingang der MHO-Mitgliedschaft erreicht jeder für 365 Tage den Aktiv-Status der MHO-Mitgliedschaft. Der Zahlungseingang der MHO-Mitgliedschaft für alle Folgejahre vor Ablauf der 365 Tage (bitte beantragen) sichert jedem  MHO-Mitglied seinen Aktiv-Status.

Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang sind von ihm getippte Partnerschaften wieder frei.

§2 Unterstützung durch MHO

Mit der MHO-Mitgliedschaft ist folgende Unterstützung der Wunscherfüllung geleistet:

Maximal 1 Stunde –Video-Intervall-Informa(k)tion pro Woche, max. 40 Wochen im Jahr per Videokonferenz bzw. Online-Unterstützung. Die Konferenzen finden im Januar, Februar, März, - im Mai, Juni, Juli,  -  im September, Oktober, November statt.

Bekanntmachung eigener Wunscherfüllungen und/oder eigener Fähigkeiten auf der Plattform der MHO.

Einsicht in die MHO-Wunsch- und –Fähigkeitsdatentabelle.

TIP 100+ über MHO-Ident-Nummer-System nutzen.

§3 Kündigung

Alle Mitgliedschaften sind freiwillige Wunsch-Partnerschaff(t)en die jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündbar sind. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Email.

§4 Erstattung

Im Falle einer Kündigung erstattet die MHO im Voraus bezahlte MHO-(Trainings-)Honorare, MHO-Mitgliedschaften und die MHO-Rentenpositionierungen nicht.

§5 Rücktrittsrecht

Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktrittswunsch erfolgt schriftlich per Email.

§6 Belohnungshonorar für erfolgreiche Tipps

1/3 bis 2/3 Regelung: ist ein MHO-Mitglied ebenfalls MHO-Bootschafter Trainer erhält er als TIP 1/3 Belohnung und 1/3 als MHO-Bootschafter-Trainer.

Das MHO-Belohnungssystem ist für alle Beteiligten freiwillig; für den Wunschpartner (WUP), den Tipppartner (TIP), den Kooperationspartner (KOP) und für die MHO. Jeder, der am freiwilligen MHO-Belohnungssystem teilnimmt, überweist seine 100 % Belohnung für die erfolgreiche Vermittlung direkt an die MHO. Die MHO verteilt dann das Belohnungshonorar an die beteiligten Partner (siehe 1/3 bis 2/3 Regelung). Jeder nutzt dafür die TIP 100+ Eingabeplattform. Zuwiderhandlung führt zum Verlust der MHO-Mitgliedschaft und aller damit verbundenen Belohnungsleistungen.

Das Belohnungshonorar für einen erfolgreichen TIP 100+ beträgt als TIP 1/3 und 1/3 als MHO-Bootschafter-Trainer von der MHO-Mitgliedschaft (= 1/3=48 € bzw. 2/3=96 €) und allen weiteren Belohnungen.

Nur gültig für die Gastebene: 1/3 freiwillige Belohnung als TIP vom MHO-Belohnungshonorar für den jeweiligen erfolgreichen Tipp (TIP 100+) bis zur Höhe von 1.44 €. Diese Begrenzung gilt nur für Gast-Tipps (TIP 100+). Für MHO-Mitglieder ohne Begrenzung. Für die Vermittlung neuer MHO-Mitgliedschaften fließen nur an MHO-Mitglieder Belohnungen.

Bei Nichtverlängerung der aktiven MHO-Mitgliedschaft nach 365 Tagen bzw. mit Kündigung des Partners oder der MHO verfallen alle Belohnungshonorare an die MHO und stehen der MHO zur freien Verfügung.

Honorierung für TIP 100+ für jede neue MHO-Mitgliedschaft:

MHO honoriert dem aktiven TIP und dem MHO-Bootschafter-Trainer den jeweils ersten TIP 100+ (hier zählt das Eingangsdatum im MHO-System). Die Auszahlung erfolgt dann nach Zahlungseingang bei MHO, jeweils zum 15. des Folgemonats (bzw. innerhalb der folgenden 5 Werktage) und ist 365 Tage gültig bzw. lebenslang wenn jeder Partner seinen Aktiv-Status mit seiner MHO-Mitgliedschaft jedes Jahr neu bestätigt und ein pünktlicher Zahlungseingang bei der MHO vorliegt! 

§7 TIP 100+

Erfolgreicher Tipp bedeutet: alle Eingabefelder in TIP 100+ sind mit den dort benannten Daten korrekt eingegeben inkl. der vorher eingeholten Einverständniserklärung der Partner und an die MHO gesendet. Die lebenslange Tipp-Partnerschaft ist gültig, wenn der getippte Partner aktives MHO-Mitglied ist.  

§8 Freie Wahl

Honorierung für TIP 100+ für eine Wunscherfüllung:

der WUP hat die freie Wahl, welchen Tipp (TIP 100+) er wählt. Somit legt er fest bei welchem KOP er einkauft. Die Honorierung erfolgt dann vom WUP und dem gewählten KOP – in frei gewählter Höhe an die MHO. Nach Zahlungseingang bei MHO, jeweils zum 15. des Folgemonats (bzw. innerhalb folgenden 5 Werktage) folgt die Auszahlung an den TIP-Partner - ab 48 € Guthaben.  

§9 „MHO-Rente“

Guthabenkonto: die MHO richtet ein Guthabenkonto für alle Einzahlungen ein. Die MHO ordnet alle Zahlungseingänge über die Positionsnummer pro Position zu, damit jeder einzelne Teilnehmer seine „MHO-Rente“ von der Verzinsung seiner individuellen Einzahlungen des Guthabenkontos erhält. Zusätzliche Möglichkeiten des Guthabenkontoaufbaus:

Variante 1: Anspruch hat jeder, der per Dauerauftrag monatlich mindestens 12 € an die MHO bezahlt und sich kostenfrei auf der MHO-Plattform registriert. Davon zahlt die MHO 50 % auf das Guthabenkonto. Ausschüttung der „MHO-Rente“ ab 48 € Guthaben bis maximal 1.440 € monatlich. Jeder hat maximal eine „MHO-Renten“-Position bei dieser Variante.

Variante 2: Zusätzliche Möglichkeit des Guthabenkontoaufbaus:

Von dem 1/3 der MHO-Belohnungshonorare füllt die MHO anteilig das oben genannte Guthabenkonto. Damit erhöhen sich die Guthaben der einzelnen Positionsnummern und erhalten damit eine höhere Verzinsung als Auszahlung.

Einen weiteren Anteil gibt die MHO an die MHOlympia-Stiftung für gemeinnützige Zwecke weiter.

 Variante 3: Zusätzliche Möglichkeit des Guthabenkontoaufbaus:

1/3 bis 2/3 Belohnungshonorare für erfolgreiche Auftragsvermittlungen über TIP 100+ fließen auf das Guthabenkonto auf die eigene Positionsnummer. Mit den Guthabenzinsen zahlt die MHO bis maximal 1.440 € monatlich an den Positionsinhaber. Dieser kann jetzt eine neue Position anlegen und die Überschüsse seiner Belohnungshonorare für die nächsten 1.440 € monatlich auffüllen. Dies kann jedes MHO-Mitglied unendlich oft wiederholen. Voraussetzung pro Positionsnummer ist die MHO-Mitgliedschaft für mindestens 144 €/Jahr, 12 € monatliche „MHO-Renten“-Zahlung Positionsbestätigung und die komplett gefüllte Position mit 1.440 € monatlich. Erst dann kann man wieder eine neue Position anlegen.

Für die „MHO-Rente“ gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Email. Im Falle einer Kündigung, erstattet die MHO keine eingezahlten Beiträge, da eingezahlte Gelder lediglich dem Zinsaufbau dienen und diese Zinsen in Form der „MHO-Rente“ ausgezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, die „MHO-Rente“ stillzulegen (schriftlich), d.h. wenn keine Beiträge mehr eingezahlt werden, ruht die „MHO-Rente“ bis wieder Beiträge eingezahlt werden und somit wieder ein Anspruch besteht.

§10 Qualifizierung MHO-Bootschafter und MHO-Bootschafter-Trainer

Qualifikation als MHO-Bootschafter: 3 erfolgreiche Vermittlungen über die MHO TIP 100+ Eingabeplattform von 3 neuen MHO-Mitgliedschaften führen zum MHO-Bootschafter-Status für die 4. und folgenden MHO-Mitgliedschaften.

Qualifikation als MHO-Bootschafter-Trainer/in:

  1. Jährliche MHO-Mitgliedschaft mit 144 € 
  2. Erfolgreiche Vermittlung von drei neuen MHO-Mitgliedern über TIP 100+ Eingabeplattform
  3. Jährlich drei empfohlene MHO-Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft zahlen/verlängern
  4. Eingabe von mindestens 90 Wünschen (als WUP) und mindestens 10 Fähigkeiten (als KOP) über Top 100+ Eingabeplattform
  5. Einzahlung von 1.440 € für das MHO-Bootschafter-Programm
  6. Als MHO-Bootschafter-Trainer/in bleibt dieser Status lebenslang bestehen (als MHO-Mitglied) und dieser Status kann auch vererbt werden.



    => sind diese Qualifikationen geschaffen, gibt es den Status: MHO-Bootschafter-Trainer

    Ohne Mitgliedschaft übernimmt die MHO die MHO-Bootschafter-Trainer Position.